Fil d'Ariane
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Kreditkartenversicherung
Bei jeder Zahlung umfassend geschützt
Bargeldloses Bezahlen wird genauso wie der Einkauf im Internet immer beliebter. Beides ist durchaus komfortabel – aber nicht ohne Risiko. BNP Paribas Cardif in Deutschland hat ein Versicherungskonzept entwickelt, das sich von den bestehenden produktbezogenen Versicherungen am deutschen Markt grundlegend unterscheidet: Die Deckungen unseres Versicherungskonzeptes sind an die Kreditkarte, Kunden- oder Giro-Karte geknüpft und nicht an eine einzelne Ware. So profitieren Sie von einem umfassenden Schutz bei der Nutzung der Zahlungsmittel Kredit-, Kunden- oder Giro-Karte beim Erwerb von Waren.
Schutz erworbener Waren:
Absicherung der mit der Kreditkarte erworbenen Waren gegen die Risiken Zerstörung oder Beschädigung, Diebstahl oder Raub innerhalb von 60 Tagen nach Kauf. Im Leistungsfall werden die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung übernommen oder Geldersatz wird geleistet.
Schutz bei Kreditkartenmissbrauch:
Übernahme des Selbstbehalts, den Sie bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte mit anschließendem Missbrauch gegenüber dem Kartenemittenten selbst tragen müssten.
Reparaturkostenversicherung für braune & weiße Ware:
24-monatige Reparaturkostenübernahme für mit der Kreditkarte bezahlte braune und weiße Ware (Unterhaltungs- und Haushaltselektronik) für den privaten Gebrauch wie beispielsweise Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Im Leistungsfall werden die Kosten für die Reparatur übernommen oder der Zeitwert erstattet.
Preisgarantie:
Preisgarantie für Produkte, die mit der Kreditkarte für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden. Sollten Sie das erworbene Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum bei einem anderen Händler innerhalb Deutschlands günstiger finden, wird die Preisdifferenz erstattet.
Internet-Schutzbrief:
Schutz bei Einkäufen mit der Kreditkarte im Internet für den Fall, dass die bestellte Ware überhaupt nicht oder nicht wie bestellt geliefert wird. BNP Paribas Cardif in Deutschland unterstützt den Versicherten in diesem Fall zunächst dabei, die Ware zu beschaffen oder umzutauschen. Sollten diese Bemühungen innerhalb einer bestimmten Frist erfolglos bleiben, wird der Kaufpreis der Ware erstattet.