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Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherer. Um Ihre Gesundheitsdaten im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses erheben und verwenden zu dürfen, benötigen die Cardif Allgemeine Versicherung und die Cardif Lebensversicherung (nachfolgend im Rahmen dieser Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung einheitlich „Cardif“ genannt) daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en) gem. Art. 7 EU DSGVO. Darüber hinaus benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindungen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB), um Ihre Gesundheitsdaten auch im Leistungsfall bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Versicherungsunternehmen benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass Sie bei Cardif versichert sind, an andere Stellen, z. B. Ärzte - oder Assistance-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.
Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Cardif zu widerrufen. Die bis zum Widerruf rechtmäßig verarbeiteten Daten sind davon nicht betroffen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten eine Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen oder die Durchführung von Versicherungsverhältnissen in der Regel nicht möglich sein wird.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten
- durch die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S. A., Paris, und Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurance Vie S. A., Paris (siehe nachfolgende Ziffer 1.),
- im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (siehe nachfolgende Ziffer 2.),
- bei der Weitergabe an Stellen außerhalb Cardifs (siehe nachfolgende Ziffer 3.) und
- wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt (siehe nachfolgende Ziffer 4).
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch Cardif
Ich willige ein, dass Cardif die von mir künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist. Mir ist bewusst,
a) dass ich die Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung freiwillig und ohne Zwang abgebe.
b) dass ich jederzeit ein Recht auf Widerruf habe. Dieses Recht kann ich gegenüber dem Berechtigten bzw. dem bestellten Datenschutzbeauftragten von Cardif erklären. Ein Widerruf ist nur für die Zukunft wirksam, für die Vergangenheit besteht das Einverständnis weiterhin. Ein Widerruf hat zur Folge, dass das Versicherungsverhältnis ebenfalls seine Bestandskraft verliert.
c) dass ich Rechte auf Änderung, Sperrung und Löschung meiner Daten gem. EU DSGVO habe.
d) dass der für mich zuständige Datenschutzbeauftragte von Cardif meine Kontaktperson ist.
e) dass ich mich jederzeit an den Datenschutzbeauftragen von Cardif wenden kann. Andernfalls kann ich mich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass Cardif die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Cardif benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung wird im Leistungsfall unmittelbar vor der Leistungsprüfung von Cardif eingeholt.
2.2 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es nach Ihrem Tod erforderlich sein, dass Cardif die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Cardif benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für die Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Ich willige für den Fall meines Todes ein, dass Cardif – soweit es für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie der Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen aus einem Zeitraum von 12 Monate vor dem Beginn des Versicherungsschutzes bis nach Eintritt des Todesfall an Cardif übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch Cardif an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für Cardif tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb von Cardif
Cardif verpflichtet die unter den nachfolgenden Punkten 3.1 bis 3.4 genannten Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Cardif benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.
Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an Cardif zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für Cardif tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Cardif führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Durchführung von Assistance-Leistungen oder Aufgaben im Rahmen eines Wiedereingliederungsmanagements, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der BNP Paribas Cardif Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen.
Cardif führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für Cardif erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt Cardif Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
3.3. Datenweitergabe an Rückversicherer
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Cardif Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Cardif Ihre Anmeldeerklärung oder Ihren Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer Cardif aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob Cardif das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse und Anmeldeerklärungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudoanonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherer werden Sie durch Cardif unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für Cardif tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht.
3.4. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden können.
Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam.
Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt
Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, speichert Cardif Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert werden wollen. Cardif speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Cardif für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der beantragten Anmeldung gespeichert.
Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Ende des Kalenderjahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.